Erste Schritte in der vhs.cloud
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Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken haben eine neue Aufgabe vor sich: Sie müssen bei ihrem Finanzamt bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einreichen. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hat. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet seien und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt würden.
Die Volkshochschule des Landkreises Ansbach greift diese Thematik in einer Informations-Veranstaltung auf. Teilnehmer erhalten Einblick in die Grundlagen für die Erstellung der Grundsteuererklärung. „Welche Wege gibt es die Erklärung abzugeben? Sollte ich mich beraten lassen? Woher bekomme ich die richtigen Informationen?“ Diese und weitere Fragen werden von Klaus-Dieter Gugel in dieser eineinhalbstündigen Veranstaltung besprochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen direkt zu stellen. Klaus-Dieter Gugel ist Sachgebietsleiter im Finanzamt Ansbach und Vorsitzender der Bayerischen Finanzgewerkschaft im Finanzamt Ansbach.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung nicht als eine Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes gesehen werden darf und nicht diesen Zweck hat. Auch landwirtschaftliche Fragestellungen können im Rahmen der Informationsveranstaltung aufgrund der Komplexität nicht berücksichtigt werden.
Landratsamt Ansbach
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