Liebevolle Führung / Onlinekurs
Gelassen erziehen – Inspiration für Eltern
Liebevolle Führung, gleichwürde Erziehung – wie geht das?
Erziehungsratgeber (auch die Bestseller!) haben oft abenteuerliche Ideen, wie Kinder zu behandeln sind. Da wird nach Zeitplänen getröstet, belohnt statt bestraft, das Kind bei Fehlverhalten ignoriert oder erklärt und diskutiert, bis die Nerven
blank liegen.
Dieser Abend bietet Einblicke in die großen und kleinen Schwierigkeiten im Familienalltag und zeigt mögliche individuelle Lösungen auf, mit denen es allen Beteiligten gut geht. Dabei berücksichtigen wir die normale kindliche Entwicklung und gehen nicht von übermenschlichen Elternkräften aus. Lassen Sie sich inspirieren!
Belegung:

(Plätze frei)
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Vier Werte, die Familien tragen
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Do
25.02.21
19:00
– 21:00 Uhr
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22.04.21
19:30
– 22:00 Uhr
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20.05.21
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Sa
12.06.21
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Mo
14.06.21
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– 21:30 Uhr
Fr
18.06.21
19:00
– 21:30 Uhr
Do
24.06.21
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Mo
05.07.21
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– 21:30 Uhr
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Do
08.07.21
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– 22:00 Uhr
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Mi
14.07.21
19:00
– 21:30 Uhr
Hygieneinformationen Corona
Für Veranstaltungen im Rahmen der o.g. Bildungseinrichtungen sind folgende Hygieneanforderungen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen zwingend zu beachten:
- Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
- Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
- Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,50 m zwischen den Teilnehmer*innen vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten.
- Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmer*innen zu tragen und sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.
- Gruppengröße ist möglichst so zu wählen, dass Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.
- Gruppenarbeit ist nicht zugelassen. (Ausnahmen sind über die Kreisverwaltungsbehörde möglich).
- Keine Gruppenbildung (vor, während oder nach der Veranstaltung).
- Veranstaltungen, die Körperkontakt erfordern, sind untersagt. (Ausnahmen sind über die Kreisverwaltungsbehörde möglich).
- Kein Austausch von Arbeitsmaterialien (Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden).
- Türklinken /Arbeitstische /wiederverwendbare Arbeitsmaterialien - soweit von vhs zu Verfügung gestellt - sind nach Gebrauch zu desinfizieren (Ergänzung nach Rücksprache mit KM: Reinigung mit geeigneten Mitteln ist ausreichend).
- Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
- Bereitstellung von Möglichkeit zum Hände waschen mit Flüssigseife und Papierhandtücher / Teilnehmer*innen sind mittels Aushängen auf regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden oder den Kursleiter*innen zu ermöglichen, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bzw. der Kursleiter*innen (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes/Kursdauer) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden übermittelt werden; für den Umgang mit den zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung verarbeiteten Daten sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten (Schutz vor unberechtigter Einsicht / Veränderung, Aufbewahrungsfrist 1 Monat, Information gemäß Art. 13 DSGVO über Verarbeitung der Daten).
- Bei Veranstaltungen, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer*innen einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem/r festen Kursleiter/in betreut wird.
- Es sind geeignete Regeln für die Benutzung der Sanitäranlagen zu entwickeln, die gewährleisten, dass die sanitären Anlagen nur einzeln aufgesucht und diese nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert werden. (Ergänzung nach Rücksprache mit KM: Reinigung mit geeigneten Mitteln ist ausreichend)
- Die Regelungen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), einschlägiger Allgemein- und ggf. Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.
- Für Kurse im Bereich des Breiten- und Freizeitsports sowie zu Individualsportarten wird auf die geltenden Beschränkungen in der BayIfSMV verwiesen.
- Soweit Kinderbetreuung Bestandteil eines Kursangebots ist, ist diese in möglichst kleinen Gruppen durchzuführen. Es dürfen nur Kinder betreut werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Die Dokumentationspflichten gelten entsprechend. Die Räume und benutzten Gegenstände sind regelmäßig zu reinigen. Die üblichen Hygieneregeln (insb. Händewaschen) sind zu beachten (s. Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales).
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung ist im Beherbergungsbetrieb das Hygienekonzept für die Hotellerie zu beachten (Ergänzung: s. auch BayIfSMV § 14).
- Bei ganztägigen Veranstaltungen mit Verpflegung ist das Hygienekonzept der Gastronomie zu beachten.
Die
vhs des Landkreises Ansbach ist die in den Städten und Gemeinden des Landkreises verankerte kommunale
Erwachsenenbildungseinrichtung. Eine hohe
Zufriedenheit unserer Teilnehmer/-innen und Lehrkräfte ist unser
vorrangiges Ziel. Um dies sicherzustellen, hat die vhs das Qualitätsmanagementsystem nach dem international anerkannten
Excellence-Modell EFQM (European Foundation for Quality Management)
durchgeführt. Die vhs wurde mit dem Prädikat „Commited to Excellence 2
star“ ausgezeichnet.